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UnterhaltsAkte Wissen

Kindesunterhalt berechnen: eine klare erste Orientierung

Die Höhe des Kindesunterhalts ergibt sich regelmäßig aus dem bereinigten Einkommen, dem Alter des Kindes, der Düsseldorfer Tabelle und der Kindergeldanrechnung. UnterhaltsAkte hilft Ihnen, diese Angaben strukturiert einzuordnen – als rechnerische Orientierung, nicht als verbindliche Entscheidung.

Welche Angaben sind wichtig?

Für einen einfachen Residenzfall benötigt der Rechner vor allem das monatliche Nettoeinkommen, das Geburtsdatum jedes Kindes und die Betreuungssituation. Im Detailmodus kommen weitere Einkünfte, anerkannte Abzüge, Wohnen und weitere Unterhaltsberechtigte hinzu.

Bei Volljährigkeit, einem Wechselmodell oder eigenem Haushalt des Kindes sind oft weitere Angaben beider Eltern erforderlich. Dann ist die Einordnung komplexer und wird transparent als Prüffall behandelt.

So entsteht der Zahlbetrag

  1. Das Einkommen wird nach dem dokumentierten Regelstand eingeordnet.
  2. Alter und Rang des Kindes bestimmen den Tabellenbedarf.
  3. Kindergeld und ggf. anrechenbares Eigeneinkommen werden berücksichtigt.
  4. Selbstbehalt, weitere Berechtigte und Mangelfall können das Ergebnis beeinflussen.

Mehr dazu: Düsseldorfer Tabelle 2026, Selbstbehalt und Unterhalt bei mehreren Kindern.

Häufige Fragen

Kurze Antworten

Kann ich Kindesunterhalt kostenlos berechnen?

Ja. UnterhaltsAkte bietet eine kostenlose rechnerische Orientierung ohne Konto. Für eine persönliche PDF-Gesprächsunterlage kann später optional eine Unterhaltsakte freigeschaltet werden.

Ist der berechnete Betrag verbindlich?

Nein. Das Ergebnis ist eine rechnerische Orientierung nach dem dokumentierten Regelstand. Bei ungeprüften Abzügen, Streit oder besonderen Fallkonstellationen ist eine fachliche Prüfung sinnvoll.