UnterhaltsAkte Wissen
Unterhalt für volljährige Kinder: Was sich ab 18 ändert
Mit der Volljährigkeit können beide Eltern barunterhaltspflichtig werden. Einkommen beider Eltern, Kindergeld, Ausbildungsvergütung, BAföG und die Wohnsituation des Kindes spielen eine Rolle. UnterhaltsAkte führt deshalb bei Volljährigkeit durch einen erweiterten Eingabepfad.
Privilegiert oder nicht privilegiert volljährig
Ein volljähriges Kind kann unter bestimmten Voraussetzungen noch privilegiert sein, insbesondere bei allgemeiner Schulausbildung und Aufenthalt im Haushalt eines Elternteils. Davon können Rang und Selbstbehalt abhängen.
Ein eigener Haushalt, Studium oder Ausbildung kann die Einordnung verändern.
Eigene Einkünfte des Kindes
Ausbildungsvergütung, BAföG und sonstige Einkünfte können auf den Bedarf angerechnet werden. Bei Ausbildungsvergütung kann ein ausbildungsbedingter Mehrbedarf relevant sein. UnterhaltsAkte dokumentiert die Eingaben und zeigt offene Prüfungen getrennt.
Häufige Fragen
Kurze Antworten
Müssen beide Eltern ab 18 zahlen?
Oft haften beide Eltern nach ihren Einkommensverhältnissen. Die konkrete Haftungsquote kann durch Selbstbehalte, vorrangige Verpflichtungen und Einkommen des Kindes begrenzt sein.
Was gilt bei Studium oder eigener Wohnung?
Dann ändern sich Bedarf und Einordnung häufig. Angaben zu Wohnsituation, Ausbildung oder Studium sowie eigenen Einkünften sind dafür besonders wichtig.
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