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Unterhalt im Wechselmodell: beide Eltern und beide Einkommen zählen

Bei einem echten Wechselmodell reicht ein einzelnes Einkommen meist nicht aus. Der Gesamtbedarf, das Einkommen beider Eltern, Betreuungsanteile, Kindergeld und mögliche Mehrkosten müssen zusammen betrachtet werden. Deshalb fragt UnterhaltsAkte diese Angaben gezielt ab.

Was ist ein Wechselmodell?

Von einem Wechselmodell spricht man regelmäßig, wenn ein Kind annähernd gleich viel Zeit bei beiden Eltern verbringt. Die genaue rechtliche Einordnung hängt nicht allein von einer Prozentzahl ab.

Naturalunterhalt, Betreuungsleistungen und direkte Kosten können die rechnerische Spitze beeinflussen.

Welche Informationen braucht eine Berechnung?

  • bereinigtes Einkommen beider Eltern,
  • Betreuungsanteile und Aufenthaltsort,
  • Kindergeldempfänger und tatsächlich bezogenes Kindergeld,
  • Mehrkosten sowie Kranken-, Pflege- oder Betreuungskosten.

Fehlen wesentliche Angaben oder sind Kosten nicht belegbar, zeigt UnterhaltsAkte einen begründeten Prüffall statt eines scheinbar sicheren Zahlbetrags.

Häufige Fragen

Kurze Antworten

Zahlt im Wechselmodell immer der besser verdienende Elternteil?

Nicht automatisch. Entscheidend sind Gesamtbedarf, Einkommen, Kindergeld, Betreuungsleistungen und Kosten. Die konkrete Verteilung kann eine fachliche Einordnung erfordern.

Brauche ich die Angaben des anderen Elternteils?

Für eine belastbare Berechnung im Wechselmodell regelmäßig ja. Der Rechner fordert das zweite Elternprofil deshalb nur in den Fällen an, in denen es relevant ist.